Private Vorsorge

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PRIVATE VORSORGE

Alle Infos über unsere privaten Vorsorgeleistungen

Was wir Ihnen bieten:

Damit Sie wissen, was Ihre Altersversorgung wert ist – Mal ehrlich, interessiert es Sie nicht, welchen Lebensstandard Sie im Alter erreichen? Im Rahmen eines Altersvorsorgeplans analysieren wir mit Ihnen Ihre privaten Vermögensverhältnisse und erarbeiten gemeinsam eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete optimale Strategie für den Aufbau Ihrer Altersvorsorge. Wir zeigen Versorgungslücken auf und wie diese unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien wie Lebenserwartung, Kapitalmarktzins oder Inflationsrate geschlossen werden können. Dabei ist unser Auftrag, Sie unabhängig und zu Ihrem persönlichen Wohl zu beraten und die Maßnahmen zu ergreifen, um Ihnen auch in Zukunft den gewünschten Lebensstandard zu ermöglichen.

Gemeinsam stimmen wir mit Ihnen ab, welche Informationen benötigt werden, um Ihnen eine aussagekräftige Analyse zu erstellen.

Dazu gehören:

  • Erfassung Ihrer persönlichen und finanziellen Daten
  • Definition der gewünschten monatlichen Liquidität zum Ruhestandsbeginn
  • Berechnung der Altersvorsorgelücke unter Berücksichtigung der Inflation und der jeweils individuellen Lebenserwartung
  • Berechnung der Nettorenditen unterschiedlicher Altersvorsorgemöglichkeiten mit Vorschlag zur Schließung der Altersvorsorgelücke
  • Erläuterung der Vor- und Nachteile der möglichen Altersvorsorgebausteine: Riesterrente, Rürup-Rente, Betriebliche Altersvorsorge, Private Rente und Investmentfonds
  • Empfehlung unter Beachtung Ihrer individuellen Präferenzen und Berücksichtigung von Risiko-/ Renditegesichtspunkten

Entwickeln Sie mit uns Ihr individuelles Vorsorgekonzept, um die Sicherheit zu haben im Alter auf nichts verzichten zu müssen.

Wir beraten Sie:

  • kompetent, mit Spezialisten in allen Fachgebieten
  • auf allen Ebenen (Arbeitgeber und Arbeitnehmern)
  • unabhängig, von Produktanbietern zum Vorteil der Kunden
  • fallabschließend, bei der Umsetzung der Aufträge
  • ehrgeizig, bei der Umsetzung Ihrer Ziele

Private Vorsorge mit staatlicher Zulage – Sichern Sie sich die maximale Förderung

Die Riester-Rente bietet die Möglichkeit, über einen sehr geringen Aufwand einen deutlich höheren Beitrag für die eigene Altersvorsorge zu leisten. Der Vorteil liegt in der Förderung über staatliche Zulagen.

So erhalten Sie die Förderung zur Riester-Rente:
Sie entscheiden, welchen Wunschbeitrag Sie in Ihren Riester-Vertrag einzahlen möchten. Auf die eigenen Zahlungen können zwei Arten von Zulagen beantragt werden: wenn Sie genug einzahlen, beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 175 Euro (seit 2018), die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

Um die volle Förderung durch Zulagen zu erhalten, müssen Sie jährlich einen Mindestbeitrag in die Riester-Rente einzahlen. Dieser Mindesteigenbeitrag liegt seit dem Jahr 2008 bei 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens. Zahlen Sie in den Vertrag weniger ein, so erhalten Sie die Riester-Förderung auch nur anteilig.

Die größten Anreize sind für Geringverdiener konzipiert. Sie werden zusätzlich vom Staat unterstützt, da sie sich eine Altersvorsorge meist nicht leisten können. Seit 2005 liegt der Sockelbetrag bei der Riester-Rente bei 60 Euro im Jahr. Wenn das Vorjahreseinkommen also so gering ist, dass der Eigenanteil unter 60 Euro pro Jahr fällt, muss höchstens dieser Sockelbetrag gezahlt werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Bei bestimmten Personenkreisen ist die Förderung der Riester-Rente unvergleichbar.

Aber auch für Singles und Gutverdienende bietet sich die Riester-Rente an. Denn nicht nur die Eigenbeiträge, sondern auch die Förderzulagen können in der Einkommensteuerklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Das ist gerade dann interessant, wenn andere steuerlichen Lösungen bereits ausgeschöpft wurden.

Todesfallabsicherung auf höchstem Niveau – Absicherung der Hinterbliebenen oder von Finanzierungen

Laut dem Statistischen Bundesamt sind ca. 15 % Prozent der jährlich Verstorbenen jünger als 65 Jahre. Die Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen nicht mittellos dastehen.

Das Prinzip der Risikolebensversicherung ist einfach: Kommt es während der Vertragslaufzeit zum Ableben der versicherten Person, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen oder Bezugsberechtigten aus. Damit können finanzielle Verpflichtungen der Familie, eines Unternehmens oder künftige Unterhaltsverpflichtungen abgesichert werden. In folgenden Fällen ist es besonders wichtig über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken:

Absicherung einer Immobilienfinanzierung:
Haben Sie eine Immobilie finanziert sollten Partner oder Hinterbliebene so abgesichert sein, dass ein Kredit bei der Bank teilweise oder vollständig getilgt wird, falls Sie früh sterben. Diese Empfehlung gilt im Speziellen für unverheiratete Paare, die zusammen eine Immobilie erworben haben. Hierbei ist aus steuerlicher Sicht auf die vertragliche Gestaltung zu achten. Auf jeden Fall ist eine Risikolebensversicherung meist besser geeignet als eine Restschuldversicherung.

Absicherung einer Familie:
Die Risikolebensversicherung ist vor allem dann besonders wertvoll, wenn die Familie nur einen Haupt- oder gar Alleinverdiener hat. Doch auch wenn beide Partner arbeiten, sollten Sie sich fragen: Reicht das Einkommen des Partners, um zusammen mit der überschaubaren gesetzlichen Absicherung den künftigen Lebensunterhalt zu finanzieren? Müsste z.B. ein alleinerziehender Partner seine Berufstätigkeit und damit sein Einkommen einschränken, wenn er sich plötzlich allein um die Kinder kümmern muss?

An folgende Punkte ist zu denken, bevor Sie eine Risikolebensversicherung abschließen:

  • Wer soll abgesichert werden – nur ein Partner oder beide?
  • Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
  • Soll der Versicherungsschutz konstant oder variabel verlaufen?
  • Über wie viele Jahre soll die Absicherung erfolgen?

Die private Krankenversicherung (pKV) als vollständige oder teilweise Lösung – Um auch im Krankheitsfall keine Leistung von der Stange zu erhalten.

Kennen Sie das auch? Sie haben ein gesundheitliches Problem und benötigen kurzfristig ärztliche Hilfe. Aber die Wartezeiten beim Spezialisten sind deutlich zu lang. Da wünscht man sich, dass einen die Ärzte bevorzugt behandeln. Aufgrund unseres Gesundheitssystems bleibt dieser Vorteil derzeit nur denjenigen vorbehalten, die als Privatversicherte gelten.

Die Möglichkeit einer privaten Kranken-Vollversicherung stehen leider nicht allen Menschen zur Verfügung. Nur die folgenden Personenkreise erfüllen die Voraussetzungen: Beamte, Selbständige oder Studenten sowie Angestellte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (diese beträgt in 2019 jährlich 60.750 Euro brutto). Angestellte haben den Vorteil, dass der Arbeitgeber analog zur gesetzlichen Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge übernimmt, allerdings nur bis zum Höchstsatz eines gesetzlich Versicherten.

Bevor ein Wechsel zur privaten Kranken-Vollversicherung erfolgt sollte eine umfangreiche Beratung erfolgen. Neben der Frage, welche Leistungskomponenten die Krankenversicherung beinhalten soll, ist auch zu klären, ob durch evtl. gesundheitliche Einschränkungen der Wechsel überhaupt Sinn macht.

Diejenigen, die nicht die Voraussetzungen des oben genannten Personenkreises erfüllen, haben dennoch die Chance, sich einen besseren Behandlungsstatus zu sichern. Über eine ergänzende private Kranken-Zusatzversicherung kann sich jeder den Status eines Privatpatienten sichern, sofern der zusätzliche Versicherungsschutz zu dem ergänzenden Baustein hergestellt werden kann.

Dabei stehen im wesentlichen folgende Zusatzversicherungen zur Verfügung:

  • Zahnersatz- und Behandlung
  • Krankenhauszusatzversicherung (Chef-Arzt-Behandlung und 2-Bett-Zimmer)
  • Krankenhaustagegeld und/oder Krankentagegeld
  • Behandlungen beim Heilpraktiker
  • Sehhilfen
  • Hörhilfen
  • Vorsorgeuntersuchungen

Sowohl für die Voll- als auch für die Zusatzversicherung bieten wir Ihnen einen unabhängigen Vergleich über alle Marktteilnehmer mit einer renommierten Prüfungssoftware.

Sollte Sie bereits eine private Krankenversicherung besitzen, berechnen wir Ihnen als besondere Dienstleistung gern, ob sich eine Optimierung Ihres Versicherungsschutzes herstellen lässt. Das gilt sowohl für die Aufnahme zusätzlicher Leistungskomponenten und im Speziellen für eine Anpassung der bestehenden Beiträge. Speziell in diesem Bereich verfügen wir über besonderes Know how, über das unsere Kunden bares Geld sparen können.

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